HollerWerk Cockpit

Auftragsverarbeitung

Dieser Abschnitt ist ein technischer Entwurf und wurde noch nicht rechtlich geprüft.

Zweck

Unternehmen, die das HollerWerk Cockpit nutzen, verarbeiten darüber personenbezogene Daten ihrer eigenen Kunden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO regelt diese Verarbeitung.

Abschluss

Ablauf für Download bzw. digitalen Abschluss des AVV ergänzen

Technische und organisatorische Maßnahmen

TOM gemäß Art. 32 DSGVO auflisten

Unterauftragnehmer

Liste der eingesetzten Unterauftragnehmer (Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand) ergänzen

Ansprechpartner

Ansprechpartner für Auftragsverarbeitung einsetzen

Versionsstand

Versionsstand einsetzen, sobald veröffentlicht