Auftragsverarbeitung
Dieser Abschnitt ist ein technischer Entwurf und wurde noch nicht rechtlich geprüft.
Zweck
Unternehmen, die das HollerWerk Cockpit nutzen, verarbeiten darüber personenbezogene Daten ihrer eigenen Kunden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO regelt diese Verarbeitung.
Abschluss
Ablauf für Download bzw. digitalen Abschluss des AVV ergänzen
Technische und organisatorische Maßnahmen
TOM gemäß Art. 32 DSGVO auflisten
Unterauftragnehmer
Liste der eingesetzten Unterauftragnehmer (Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand) ergänzen
Ansprechpartner
Ansprechpartner für Auftragsverarbeitung einsetzen
Versionsstand
Versionsstand einsetzen, sobald veröffentlicht